Über das Zentrum
Grundsätze.
Struktur und Organe.
Partner.
Statut.
Mitgliedschaft im Zentrum.
Standort.
Träger.
Mitgliedschaft im Zentrum
Nach Art. 7a des STATUTS des Zentrums für Europäische Bildung in der Fassung vom 23.7.2012 können Einzelpersonen, Organisationen oder Institutionen assoziierte Mitglieder des Zentrums für Europäische Bildung werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Antrag, der das Interesse an der Mitgliedschaft begründet.
Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, der auch über die Aufnahme entscheidet.